Statuten Verein FFS
Der Verein FFS hat an der GV vom 26. April 2018 beschlossen, die FFS Erwachsenenbildung in einen eigenen Verein zu überführen. Neu existieren zwei Vereine: Verein FFS und Verein FFS Erwachsenenbildung.
Die Statuten wurden dementsprechend angepasst.
Statuten Verein FFS (pdf)
Vereinszweck
Über den Zweck des Verein FFS gibt nachfolgender Auszug aus den Statuten Auskunft:
Artikel 2, Zweck des Vereins
Der Verein FFS leistet ehrenamtliche, freiwillige Arbeit. Er unterstützt Menschen jeden Alters durch ein vielfältiges und kostengünstiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Dabei stellt er das individuelle und soziale Wohlbefinden des Menschen in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Der Vereinsvorstand kann eine Geschäftsstelle einsetzen.
Der Verein verfolgt keine Gewinnabsichten. Allfällige Erträge werden ausschliesslich zugunsten des Vereinszweckes verwendet.
Statuten Verein FFS Erwachsenenbildung
Artikel 2, Zweck des Vereins FFS Erwachsenenbildung
Der Verein bezweckt die Erwachsenenbildung. Das Kursangebot soll dazu beitragen, dass Frauen, Männer und Jugendliche ihre persönlichen, beruflichen, familiären und gesellschaftlichen Aufgaben besser meistern und sich ressourcenorientiert weiterbilden können. Er bietet die Möglichkeit, Erfahrungen einzubringen, kreativ zu sein, sich weiterzuentwickeln und neue Erfahrungen zu sammeln.
Der Vereinsvorstand kann eine Geschäftsstelle einsetzen.
Zur Erreichung seines Zwecks kann der Verein insbesondere
- Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchführen,
- Kooperationen mit anderen Weiterbildungsanbietern eingehen,
- Projekte oder Themenwochen alleine oder mit Partnern durchführen.
Der Verein verfolgt keine Gewinnabsichten. Allfällige Erträge werden ausschliesslich zugunsten des Vereinszwecks verwendet.